Seit nun 01.01.2023 ist das elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (Abk. EBZ) welches u.a. die auf Papier ausgedruckten Heil- und Kostenpläne (HKP) in ein elektronisches Verfahren abgelöst hat in Betrieb.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten durch die Implementierungen in die Praxisverwaltungsprogramme (PVS) ist es inzwischen ein gut laufendes und für die Praxen arbeitserleichterndes Mittel.

Zwar haben mit dem 01.01.2023 auch altgediente Programme ihren Betrieb eingestellt, bzw. die Hersteller neue Produkte auf den Markt gebracht, was für so machen Behandler mit Zeit und Kosten verbunden war, dennoch ist die allgemeine Resonanz auch bei dieser Personengruppe durchweg positiv.

Praxen sind indirekt zur Digitalisierung gezwungen worden, zumindest in einem geringen Maß.

Einige Programme wurden erst auf dem letzten Drücker EBZ fähig und Praxen wurden bis weit in das 1. Quartal sogar erst noch auf KIM umgestellt. Es gibt tatsächlich noch Praxen, die nicht digital übermitteln; geschuldet einer viel zu späten Beantragung und Überlastung der installierenden Partner.

Was zuvor an Genehmigungszeiten die Behandlungen nach hinten geschoben hat wird heute durch ein direktes Versenden der Heil- und Kostenpläne, Kieferbruchpläne an die Krankenkassen innerhalb von 5 min bis zu wenigen Stunden erledigt. Lediglich andersartige Versorgungen, Planungen die Rücksprachen erfordern und Fehler aufgrund Unvollständigkeiten, die in Kostenplänen enthalten sind, brauchen wesentlich länger.

Für die Patienten entfällt unter anderem auch der Weg zur Krankenkasse. Der Bonus sollte vorher bekannt sein und gleich richtig auf dem Heil- und Kostenplan angegeben werden. Der erhebliche Zeitaufwand entstand im Prozessablauf. Die Praxen hatten einen Verwaltungsaufwand von der Erstellung über den Versand bis zum Erhalt der Pläne.

Hinzu kam das Patienten der Fragen stellten, ob der Kostenplan schon eingereicht oder von der Krankenkasse genehmigt zurück gekommen ist, wenn dieser nicht direkt an den Patienten gesandt wurde.

Leider ist es bei Therapieplanänderung, FZ- Änderungen im Nachhinein nicht mehr möglich mal schnell bei der Krankenkasse hier eine Kulanzentscheidung per Telefon zu erhalten. Abgelehnte oder zu veränderten Pläne müssen komplett neu erstellt und eingereicht werden.

Praxen, die noch nicht EBZ-fähig sind, müssen Ihre Kostenpläne wie zuvor bei den Krankenkassen mit dem Vermerkt: „PVS noch nicht EBZ- fähig“ in Papierform einreichen. Allerding ziehen hier einige Krankenkassen und leider auch KZV´en in bestimmten Bundesländern nicht mit und es bleiben die Heil- und Kostenpläne  unbeantragt in den Praxen liegen. Dies wird für die Verwaltung ein hoher Aufwand werden dies nach digitaler Einrichtung aufzuarbeiten.

Manche Programme bieten einem die Möglichkeit auch noch die vor der EBZ-Einführung erstellten Pläne als e-HKP zu erstellen und signieren, z.B. Dampsoft. Jedoch bei vielen anderen Programmen (PVS) müssen die alten Planungen umständlich als e-HKP neuerstellt werden, was leider für alle Beteiligten in der Verwaltung/Abrechnung zeitaufwendig ist.

Dennoch haben wir von PASiDENT die Erfahrung gemacht und auch die Rückmeldungen von Partnern, und externen Kollegen/innen bekommen, dass der Grundtenor im ersten Viertel Jahr positiv gestimmt ist.

(C) Bianka Herzog-Hock
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