Erste Optimierung in Zahnarztpraxis

Warum Ärzte ihre Abrechnung outsourcen sollten.

Zahnärzte haben einen sehr hohen Aufwand um ihre Honorarabrechnungen zu betreiben. Der Mainstream der Zeit gibt viele Mediziner recht wenn Sie Ihre Abrechnung auf ein externes Abrechnungsbüro outsourcen. Doch ist es sinnig diesem Trend zu folgen, oder doch lieber eine eigene Mitarbeiterin dafür zu bezahlen?

Die Vorteile und Unterschiede zwischen einer angestellten und einer externen Abrechnung stellen wir hier dar.

Zahnärzte sollten sich in erster Linie um die Behandlung und Betreuung ihrer Patienten kümmern. Darauf legt der Patient von heute genauso viel Wert wie der Zahnarzt auf eine korrekte und leistungsorientierte Abrechnung. Allerdings sind neben den Praxis- und Personalkosten auch die Abrechnungskosten ein besonders hoher Faktor Stellenwert ein. Denn nur, bestimmte Abrechnungsmechanischmen kontinuierlich und reibungslos funktionieren, ist die Wirtschaftlichkeit der Praxis und somit deren Bestehen gesichert.

In der Regel stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl, die angestellte ZMV und bei externem Anbieter die externe ZMV oder das Factoringunternehmen welchen ebenfalls die Abrechnung übernehmen könnte. Die Angestellte ZMV wird in der  Regel nicht nur Abrechnung übernehmen sondern auch die Patientenbetreuung. Bei einer Vollzeitstelle (38 Stunden / Woche), werden in der Regel 75% für die Rezpetionsarbeiten und 25% für die Abrechnung veranschlagt.

Eine externe, selbständige Abrechnung zu beauftragen hat den Vorteil das diese grundsätzlich außerhalb der Praxis (Onlineverfahren) arbeitet. Ein Faktoringunternehmen kann zusätzlich zum Abrechnungsservice auch die Vorfinanzierung oder das Factorings übernehmen. So mancher Zahnarzt sieht aber momentan bei der derzeitigen Personallage keine andere Möglichkeit als die Abrechnung selbst zu übernehmen was viele Risken beinhalte.

Die Vorteile einer Abrechnungshelferin, die in der Praxis arbeitet, ist klassisch und klar. Der Behandler behält alle Daten und Rechnungen und hat einen direkten Ansprechpartner, der in der Behandlungszeit jederzeit erreichbar ist. Dennoch ist nicht genügend Zeit für den einzelnen Patienten gegeben, die Abrechnung muss nebenbei laufen. Die Personalkosten, und die Kapazität ist begrenzt. Hohe Fort- und Weiterbildungskosten lasten auf den Schultern des Praxisinhabers. Einer der wichtigsten Gründe ein externes Unternehmen zu beauftragen ist deshalb die , Flexibilität. Es sind keine Lohn- und Lohnnebenkosten zu tragen, sowie Kranken- und Urlaubsgeld. Allein diese Kosten belaufen sich auf ca. 1/5 des Jahresgehaltes

Die Stundenweise Abrechnung lässt die Transparenz der Arbeit eines externen Anbieters besser skalieren und ist zudem auch steuerlich absetzbar. Mit dieser Konstellation und über das Jahr verteilt ist es auch im Sinne des zeitlichen Ausfall einer internen ZMV ersichtlich das ein externes Unternehmen die Sicherstellung der Vorteile bei Übernahme der Abrechnung durch das Faktoringunternehmen ist, das diese auch zum umfangreiches Forderungsmanagement mit Mahnwesen dazukommt. Das Outsourcing der Abrechnung bleibt schlussendlich dem Behandler überlassen, nur ist die gewonnen Zeit dadurch nicht zu unterschätzen und es bleibt auch immer noch die Alternative eine Unterstützung in der Hinterhand zu haben.

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