Seit 01.01.2022 ist die Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung von „Schlafbezogene Atmungsstörungen“ für Erwachsene Bestandteil der Kassenversorgung.

Sie kann von Vertragszahnärzten auf Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Überweisung patientenindividuell nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen hergestellt und angepasst werden.

Das sind die neuen BEMA-Positionen im Überblick:

  • UP1 ‒ Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung  
  • UP2 ‒ Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition 
  • UP3 ‒ Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene
  • UP4 ‒ Nachadaption des Protrusionsgrads 
  • UP5 ‒ Kontrollbehandlung
    • mit einfachen Korrekturen der UP
    • mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode) 
    • Mit Aufbau der Stütz- und Gleitzonen einer UP (additive Methode)
  • UP6 ‒ Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
    • kleinen Umfangs (ohne Abformung)
    • größeren Umfangs (mit Abformung)
    • Teilunterfütterung einer UKPS
    • Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen
    • Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente

 

Welches Honorar gibt es für die UKPS?

Die Leistungen ergeben von der Erstuntersuchung und Beratung bis hin zur Kontrolle ein zahnärztliches Honorar von ca. 380,00-400,00 Euro.

Sollte eine konsiliarische Erörterung zweier Ärzte zusätzlich erfolgen, kann zu Lasten der GKV zusätzlich die BEMA-Nr. 181a/b berechnet werden

Eine notwendige Reinigung einer UK Protrusionsschiene die evtl. im Rahmen späterer Kontrollsitzung oder Wiederherstellungen notwendig wird, muss dem Patieten allerding privat in Rechnung gestellt werden.

 

Wie sollte hier die Dokumentation aussehen?

Die sorgfältige Dokumentation der Indikation und die einzelnen Therapieschritte ist maßgeblich, um spätere Regressansprüche abzuweisen.

  • Untersuchung des Patienten erfolgt auf Veranlassung eines zugelassenen Vertragsarztes, Überweisung liegt vor eingescannt
  • Klinische Untersuchung des Patienten auf Notwendigkeit
  • Ausschluss Kontraindikationen mit Benennung
  • Feststellung einer ausreichenden Fähigkeit der Mundöffnung, ausreichender UK Protrusionsbeweglichkeit mit ausreichender Verankerungsmöglichkeiten
  • Ausschluss der Versorgung entgegenstehender KG-Problematiken
  • Beratung über die geplante Therapie, und Alternativen, sowie Notwendigkeit der Mitarbeit des Patienten

Zahntechnische Leistungen

Hier gehören zur Herstellung der UKPS auch die zahntechnischen Leistungen. Die BEL II Positionen kannst du hier im entsprechenden Blogbeitrag „Zahntechnische Leistungen zur UKPS“ nachlesen.

  • 001 5 – Modell UKPS
  • 002 5 – Doublieren eines Modells UKPS
  • 011 5 – Fixator UKPS
  • 012 5 – Mittelwertartikulator UKPS
    • Achtung: Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Gesichtsbogen ist nicht nach der L-Nr. 012 5 abrechenbar.
  • 020 5 – Vorbereiten Bissgabel UKPS
  • Abrechenbar einmal pro UKPS zur Registrierung der Protrusion.
  • 021 7 – Individueller Löffel UKPS
  • 501 0 – Basen UKPS
  • 502 0 – Vestibuläre Protrusionsgleitflächen
  • 510 0 – Befestigungselement Protrusionselement UKPS
  • 511 0 – Montage Protrusionselement UKPS
    • Achtung: Dieses Protrusionselement muss eine Justierung der Protrusion mindestens in Millimeterschritten ermöglichen.
  • 520 0 – Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS
  • 521 0 – Einfaches gebogenes Halteelement für UKPS
  • 808 5 – Teilunterfütterung einer Basis UKPS
  • Achtung: Der Mittelwertartikulator nach L-Nr. 012 5 ist nicht abrechenbar.

 

  • 850 0 – Grundeinheit für Instandsetzung und/ oder Erweiterung einer UKPS
  • 851 1 – LE Erneuerung Basis UKPS
  • 851 2 – LE-Sprung/ Bruch UKPS
  • 851 3 – LE Basisteil Kunststoff UKPS
  • 851 4 – LE-Halte- und/ oder Stützvorrichtung einarbeiten UKPS
  • 933 5 – Versandkosten UKPS

Budgetierung?

Leider fällt diese aber auch in die Budgetierung.

Aussage der KZVB:

Im Durchschnitt liegen die Honorare und Laborkosten für eine UKPS ca. dreimal höher als die Honorare und Laborkosten eines sonstigen Aufbissbehelfes. Daher wurde auch ein entsprechend höherer Budgetbetrag für die UKPS festgesetzt.

 

Fazit:

Immer mehr Praxen können seit dieser Möglichkeit ihren Patienten weiterhelfen. Was vorher nur vom Schlaflabor erbracht werden konnte, ist nun auch für den Zahnarzt möglich.

 

 

(C) Bianka Herzog-Hock
PASiDENT GmbH
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