Seit der Bekanntgabe der Inhalte des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde viel geschrieben. Welche Kosten reduziert, welche Leistungen davon betroffen sind.
Mit der Budgetierung und Deckelung für zahnmedizinische Leistungen wird vielen Praxen gerade bei der neuen PAR-Behandlungsstrecke ein Stein in den Weg gelegt. Erst wurde mit Einführung dieser vor 1 ½ Jahren endlich eine Richtlinie geschaffen, die dem europäischen Standard entspricht, und bei der die Vergütung gerecht darstellt wird, nun soll hier ein Teil dieser finanziellen Grundlage wieder entzogen werden.
Auch wird nun durch das beschlossene Gesetz, der neuen PAR-Strecke, der Ansatz der präventionsorientierten Versorgung für viele Patienten unmöglich gemacht.
Wenige Ausnahmen, die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht budgetiert werden, sind Behandlungen für Behinderte und Pflegebedürftige, Zahnersatz und die Individualprophylaxe für Kinder.
Nur haben nicht alle Praxen, Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen, um das folgende finanzielle Defizit auszugleichen.
Es werden auch einige Praxen ihr PAR-Budget nicht ausschöpfen, da diese lange erstmal gewartet haben, um mit der neuen PA-Behandlungsthematik anzufangen. Wie aber wird es mit Praxen aussehen die seit Beginn, die PAR genauso behandeln und in GKV und für PKV auch entsprechend abrechnen?
Eine Landpraxis und/oder Praxen in sozial schwächeren Regionen mit höherem Anteil an Kassenpatienten werden hier die Kürzungen stärker merken als in Großstädten und Gegenden mit hohem Anteil an Privatpatienten oder Patienten die Mehrkosten tragen können. Die Folgen werden weniger Zahnarztpraxen sein, die diese Behandlungen durchführen können. Patienten müssen sich ggf. einen anderen Zahnarzt suchen und/oder länger auf Termine warten.
Praxen die kurz vor dem Budgetende stehen werden Ihre Termine verschieben müssen was nicht nur die Abrechenbarkeit der Leistungen in Gefahr bring, sondern auch nur das Budget verschiebt und nicht aufhebt. Bei Leistungen wie der UPT sind zusätzlich noch die festgesetzten Zeiträume von 3 und 6 Monaten einzuhalten, um diese Leistung nach Erbringung auch abrechnen zu können.
Im Falle einer UPT Grad C kann es bedeuten, dass die UPT bis zu dreimal im Jahr geplant wird. Da gerade die Maßnahme nach den neuen Richtlinien recht gut vergütet wird, wäre es für eine Praxis bei Streichung dieser ein massiver Einschnitt.
Die Folgen für die Prophylaxeabteilung und deren Mitarbeiter ist noch nicht abzusehen aber sicherlich nicht rosig.
Die Mitarbeiter könnten Ihre geplanten Patiententermine nicht halten. Die Prophylaxe hätte Leerlauf. Die Mitarbeiter müssten anders eingesetzt werden, um keine Ressourcen und Mitarbeiter zu verlieren. Gerade bei unserem Fachkräftemangel ein unzumutbares Scenario.
Und auch die Verwaltung würde darunter leiden, dass Termine abgesagt und verschoben werden. Die Telefonie wird erhöht, und das Recallsystem verändert.
Weiterhin ergibt sich die finanzielle Frage was mit den Patienten geschieht, die entweder deshalb aus der PAR-Strecke fallen, weil diese Leistungen nicht mehr abgerechnet werden können oder diese im schlechtesten Fall ihre Kosten selbst tragen müssen. Denn die Krankenkassen werden keine UPT-Leistungen übernehmen die privat in Rechnung gestellt werden müssen, um den Behandlungsfortschritt nicht zu gefährden, welche vor allem die Kosten einer PZR weit übersteigen.
Es sollte zu bedenken gegeben werden, das Regresse erst nach einer längeren Zeit in den Praxen aufschlagen, hier ist dann der Patient schon über Kasse abgerechnet worden und es kann keine nachträglich andere Berechnungsform zur Kostendeckung in Betracht gezogen werden.
Welcher Patient übernimmt die vom GKV-Träger gekürzte Leistungen nach 2 Jahren im Nachhinein? Was auch nicht sein darf!
Wie kann man dem entgegenwirken?
Führen und beobachten Sie ihre HVM-Statistiken. Versuchen Sie rechtzeitig in der Terminstruktur entgegenzuwirken. Klären Sie ihre Patienten auf, dass aufgrund Budgetierung die Behandlung anders verlaufen könnte.
Dieses Thema wird uns noch lange in Atem halten. Leider ist es noch nicht absehbar, wie der Verlauf sein wird.
(C) Bianka Herzog-Hock
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